Sandra Sykora

VMS / ICOM, Rechtsanwältin und Kunsthistorikerin

Sandra Sykora ist Rechtsanwältin (D) sowie Kunsthistorikerin (M.A. UZH) Seit 2007 hat sie verschiedene Lehraufträge im Bereich Kunstrecht am Kunsthistorischen Institut der Universität Zürich, seit 2014 ist sie Lehrbeauftragte für Kunstrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Über viele Jahre war sie freie Mitarbeiterin zweier Schweizer Auktionshäuser. Heute ist sie als freie Anwältin auf Kunstrecht spezialisiert und berät Museen, Unternehmen des Kunsthandels, Versicherungen und Nachlassgesellschaften im Kunstrecht. Sie vertritt als „Beauftragte Urheberrecht“ den Verband der Museen der Schweiz (VMS) und den Internationalen Museumsrat ICOM Schweiz. 2011 hat sie eine Monographie zum „Kunsturheberrecht“ vorgelegt sowie zusammen mit dem Kunsthistoriker Dr. Franz-Joseph Sladeczek von ArtExperts in Bern 2013 den Band „After Collecting, ein Leitfaden für den Kunstnachlass“.